Segeln
lernen im Oldenburger Yacht-Club!
Wer ein Boot sicher führen will, muss einiges wissen, über die Theorie und Praxis des Segelns, Manöver unter Motor, über Wegerecht, Betonnung, Wetter, Navigation und vieles andere mehr. Wenn man ein Motorboot oder ein Segelboot mit Motor fahren möchte, braucht man dazu einen amtlichen Sportbootführerschein, je nach Revier für Binnen oder See. Sportbootführerscheine werden auch oft benötigt, wenn man ein Boot chartern möchte, übrigens in zunehmendem Maße auch in unseren Nachbarländern! Wir wollen uns jedoch nicht auf das „Dürfen“ beschränken, für uns steht das „Können“ im Vordergrund. Die dazu erforderliche Ausbildung bietet der OYC an. Nachstehend haben wir einige Informationen zu den verschiedenen Scheinen zusammengestellt.
Sportbootführerschein (SBF) – Binnen (Segel und Motor) Dies ist ein amtlicher Schein, Pflicht für die Führung aller Segel- und Motorboote mit einem Motor von mehr als 3,68 kW (= 5 PS) auf Binnenwasserstraßen. Unser Kurs für diesen Schein umfasst sowohl den Segel- als auch den Motorunterricht in Theorie und Praxis. Mindestalter für die Prüfung: 16 Jahre.
Das soll unbedingt
an dieser Stelle gesagt werden: Der Dank für das wunderbare Modell
geht an Lars Küpker als demjenigen, der es gebaut hat, und an den
Segelservice Wolff in Bad Zwischenahn für die tollen Segel.
Sportbootführerschein
(SBF) – See
Dies ist ein amtlicher Schein, Pflicht auf deutschen Küstengewässern im Geltungsbereich der Seeschiff-fahrtsstraßen-Ordnung für die Führung aller Boote mit Motoren von mehr als 3,68 kW (= 5 PS). Unser Kurs für diesen Schein umfasst sowohl den Theorie- als auch den Praxisunterricht. Mindestalter für die Prüfung: 16 Jahre.
Sportküstenschifferschein (SKS) Auch dies ist ein amtlicher Schein. Er ist zwar kein „Muss“, aber außerordentlich sinnvoll, denn hier unterrichten wir vertieft alles, was Seemannschaft ausmacht, Wetter, alle neuen Technologien an Bord und insbesondere Navigation. Zur Erlangung dieses Scheines muss man bis zur Prüfung 300 Seemeilen Erfahrung nachweisen. Das kann noch während des Kurses geschehen, und natürlich helfen wir gern beim Sammeln dieser Erfahrungsnachweise. Mindestalter für die Prüfung: 16 Jahre. Da der SBF-See Voraussetzung ist für den SKS, kombinieren wir auch diese beiden Kurse miteinander. Das bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, je nach Interesse, nacheinander die Prüfungen für einen oder beide Scheine zu absolvieren.
Seenotsignalmittelprüfung an. In der offiziellen Sprache ist dies der „Sach- und Fachkundenachweis nach § 31 Abs. 1 des Waffengesetzes“ und man erlangt dadurch die „Befreiung nach § 1 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“. Erforderlich ist dieser Schein, um einen Waffenschein (für die Signalpistole) zu beantragen und zum Beispiel (Fallschirm-) Signalraketen und bestimmte Rauchsignale erwerben zu können. Die sind aus Sicherheitsgründen an Bord unverzichtbar – und entsprechend wichtig ist dieser Sachkundenachweis. Funkkurse „UBI“ und SRC“
Die Kurse beginnen im Winter mit der Theorie Beginn der nächsten Kurse:
Anmeldungen
sind jederzeit möglich. Wie immer gilt: Je eher, desto besser.
Kontakt: Wilfried Nuttelmann Tel.: 0441 / 93 96 93 7 ~ Mobil (D 2): 0173 / 6123 614 ~ Fax: 0441 / 93 96 93 8 E-mail: ausbildung@oyc.de |